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Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen Berliner Klaviertransporte und dem Auftraggeber gelten folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
1. Leistungsumfang/ Zusatzleistungen
Berliner Klaviertransporte führen unter Wahrung der Interessen des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Spediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus.
Berliner Klaviertransporte werden als Lieferant tätig und sind ebenso berechtigt, Helfer für die Transporte einzusetzen. Das Recht, die Aufträge selbst durchzuführen, bleibt hiervon unberührt. Der Klaviertransport Express ist berechtigt, Beiladungen vorzunehmen und die Ware gemeinsam mit anderen Gütern zu befördern.
Nicht vorhersehbare Leistungen oder Erweiterungen des Leistungsumfanges durch den Absender beim Vertragsabschluss sind von der bisher angedachten Vergütung nicht erfasst. Für derartige Extraleistungen kann der Berliner Klaviertransporte zusätzliche Vergütung verlangen.
2. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Ausführung der Transporte notwendigen Gegenstände, Informationen und Rechte zur Verfügung zu stellen und etwaige Mitwirkungshandlungen zu leisten.
(Vor-) Produkte und Materialien
Auftragnehmer über spezifische Besonderheiten der Güter zu informieren
soweit erforderlich dessen Mitarbeiter zu schulen
Diese Vorleistungen und die Mitwirkungshandlungen sind rechtzeitig und vollständig zu erbringen.
3. Gefährliche Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
den Auftragnehmer darüber zu unterrichten, wenn es sich bei dem Umzugsgut um gefährliche Gegenstände oder chemische Stoffe handelt
den Auftragnehmer auf mögliche Gefahren hinzuweisen, die aufgrund gefährlichen Gütern entstehen können
4. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Leistungen entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers zu erbringen. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über die Einwände oder Unregelmäßigkeiten, die bei der Ausführung des Transports entstehen können, unverzüglich zu informieren und diese zu dokumentieren.
5. Haftung
Auf Wunsch kann der Auftraggeber eine Transportversicherung mit den Berliner Klaviertransporte abschließen. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung. Schadensmeldungen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich innerhalb von einer Woche nach Umzugstermin mit entsprechenden Rechnungskopien des beschädigten Umzugsgutes eingereicht werden.
6. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei nationalen Transporten vor Beendigung der Entladung und bei internationalen Transporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder per Überweisung zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, sind die Berliner Klaviertransporte berechtigt, das Gut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern.
7. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Transportunternehmens nicht verrechenbar.
8. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Gutes ist der Auftraggeber verpflichtet zu prüfen, ob kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder nicht mitgenommen wird.
9. Kündigung bzw. Rücktritt vom Vertrag
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Kündigt der Absender einen Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:
bei einer Kündigung, die nicht mehr als drei Tage* (72 Sunden) vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt 70 % der Auftragssumme bei einer früheren Kündigung 25 % der Auftragssumme
9.1 Wenn der Auftrag nicht erfolgen kann -> Hindernisse im Haus beim Transportieren des Gegenstands, trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten.
9.2 Wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber im Voraus über den möglichen Schaden informiert, wird der Auftraggeber den Transport bestätigt, im Falle des Schadens haftet das Unternehmen nicht.
10. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder in Teilen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.